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Alt  14.08.2018, 19:05   # 1
howardchance
---
 
Mitglied seit 04.03.2018

Beiträge: 24


howardchance ist offline
Verfassungsbeschwerde ProstSchG wird nicht verhandelt!

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Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt

Der Artikel:
https://prostitution2017.de/schutzges...g-gescheitert/
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  14.08.2018, 19:12   # 3
howardchance
---
 
Mitglied seit 04.03.2018

Beiträge: 24


howardchance ist offline
Jeder kann jederzeit eine Verfassungsbeschwerde erheben!

Auch die 26, die jetzt eine Ablehnung kassiert haben!

Aber ist komplex und dauert!
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Danke von
Alt  14.08.2018, 19:10   # 2
Dweezil
) (
 
Mitglied seit 19.11.2017

Beiträge: 878


Dweezil ist offline
Tragisch.

Ich kann es nicht beurteilen, ob die augenscheinlich auf Formalien beruhende Abweisung behründet ist, oder nicht. Dass es aber nicht anfechtbar ist, ist auf jeden Fall der Hammer.

Ist eine neue Verfassungsbeschwerde erlaubt?
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